Lexikon - Basisrente für Selbstständige
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Basisrente für Selbstständige
Es besteht kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass sich der Versicherte zu Beginn des Rentenbezugs nicht eine Eimalsumme auszahlen lassen kann. Vererbungsmöglichkeit oder Hinterbliebenschutz müssen zusätzlich versichert werden.
Größter Vorteil der Basisrente ist, dass die Prämie für den Aufbau der Basisrente im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgabe bei der Steuer absetzbar ist.
Voraussetzung hierfür:
- Vertrag sieht eine monatliche lebenslange Leibrente vor
- Rentenbeginn ist erst ab dem 60. Lebensjahr
Jeder Ledige darf insgesamt bis zu 20.000 Euro pro Jahr an Versicherungsbeiträgen steuerlich ansetzen (Verheiratete: 40.000 Euro).
Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 nur teilweise steuerpflichtig. Zu Beginn des Rentenbezugs wird festgelegt, welcher Anteil der Auszahlungen der Steuerpflicht unterliegt.
siehe: Rürup-Rente , Riester-Rente Rentenversicherung für Selbstständige